Die Gönnerbeiträge tragen zur Unkostendeckung des Fisch-Tierheimes bei:
Werden Sie Gönner!
VAZ-Gönnerschaft Die Gönnermitgliedschaft dient der finanziellen Absicherung der VAZ-Projekte, insbesondere dem Betrieb der Fischauffangstation.
Rechte von Gönnern Durch die Gönnerschaft werden keine Mitgliedschaftsrechte erworben. Gönner erhalten eine jährliche Information über die Vereinsaktivitäten.
Pflichten von Gönnern Gönner bezahlen einen jährlichen Gönnerbeitrag von mindestens CHF 20.-.
Aufnahmeverfahren für Gönner Gönner/Gönnerin ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Auf entsprechendes Gesuch hin können sie vom Vorstand aufgenommen werden.
Austritts-/Ausschlusssverfahren für Gönner Der Austritt ist jederzeit möglich. Bei Nichtbezahlung des Gönnerbeitrages erfolgt der Ausschluss automatisch und ohne Mitteilung per Ende des Vereinsjahres.
Verfahren für die Bestimmung des Gönnerbeitrages Der Gönnerbeitrag beträgt mindestens CHF 20.- pro Jahr und wird in den Statuten festgelegt.
Auf Wunsch senden wir Ihnen einen Einzahlungsschein – rufen Sie uns an, 078 665 94 60.
Unser PC-Konto lautet: Stadtzürcher Fischauffangstation Hans Gonella 87-91449-8
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